Hier erhalten Sie Informationen zu den Vereinsbeiträgen, Preisen für Reitstunden und Gebühren für die Hallennutzung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Bestimmungen der Gebührenordnung in der jeweils aktuellen Fassung.
Arbeitsstundenregelung gem. § 8 Abs. 2 c & § 8a Abs. 5 der Satzung
Jedes aktive Mitglied, das im laufenden Kalenderjahr mindestens 14 Jahre alt ist, muss Arbeitsstunden im Jahr ableisten.
Hierzu sind z. B. Arbeitseinsätze, Turniere etc. zu nutzen.
Es werden Arbeitsstundenkarten ausgegeben, welche vom geschäftsführenden Vorstand, der/dem Hallenwart/in oder der/dem Gastronomiewart/in gegenzuzeichnen sind.
Je nicht geleisteter Arbeitsstunde ist ein Betrag von 10,00 EUR zu zahlen, welcher in Rechnung gestellt wird.
Die Arbeitskarten sind bis zum 15.01. des Folgejahres beim Vorstand abzugeben.
Nach Abstimmung der Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung vom 28.08.2025 ändert sich ab dem 01.01.2026 der Betrag pro zu leistender Arbeitsstunde. Ab diesem Zeitpunkt wird der Betrag jährlich zum 01.01. an den jeweils gültigen Mindestlohn angepasst.
Der anzuwendende Betrag folgt dabei folgender Formel:
Berechnungsbeispiel für 2026
Hier erhalten Sie Zugang zum aktuellen Hallenplan und anderen online bereitgestellte Dokumente wie dem Aufnahmeantrag oder Kontoänderung.
